ILONA SCHMIDT

RECHTSANWÄLTIN
ZUGLEICH FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT
GESETZLICHE BETREUERIN

• Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld
• Staatsexamen Januar 1981
• Zulassung als Rechtsanwältin Februar 1981
• Zulassung als Fachanwältin für Familienrecht 2003
• Tätigkeit als Berufsbetreuerin seit 2011

Mitglied im örtlichen Anwaltsverein und in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

 

Im Familienrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Schmidt Sie als Fachanwältin für Familienrecht unter anderem in folgenden Themenbereichen:

- Ehescheidung, Aufhebung eingetragener
 Lebenspartnerschaften
- Kindesunterhalt
- Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt
- Unterhalt nichtehelicher Mütter
- nachpartnerschaftlicher Unterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Hausratsaufteilung
- Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung
- Vaterschaftsfeststellung, - anfechtung
- Beratung bei der Erstellung von
 Ehe- Partnerschaftsverträgen sowohl aus Anlass der
 Eheschließung als auch aus Anlass der Ehescheidung

Als Berufsbetreuerin ist Rechtsanwältin Schmidt aufgrund einer gerichtlichen Bestellung Ihre rechtliche Vertreterin und unterstützt Sie bei der Regelung aller ihr vom Gericht übertragenen Aufgaben in enger Absprache mit Ihnen in Bereichen wie:

- Vermögenssorge und -verwaltung
- Gesundheitsfürsorge
- Wohnungsangelegenheiten
- Behördenangelegenheiten
- Verwaltung der Post
- Organisation öffentlicher Hilfen

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